MEWIS NT
Ein Schwerpunkt für kirchliche Einrichtungen und damit auch eine zentrale Anforderung an ein IT-System ist die Verwaltung der Gemeindegliederdaten. Dazu gehören die Übernahme kommunaler Meldedaten, die Verarbeitung und die zeitnahe Aktualisierung dieser Daten. Die kommunalen Verwaltungen liefern die Daten der Kirchenmitglieder und ihrer Familienangehörigen.
Grundlage hierfür ist das niedersächsische Meldegesetz, welches sich an dem Melderechtsrahmengesetz des Bundes orientiert. Die Kirchen sind seit November 2015 dem Standard OSCI-XMeld angeschlossen. Die Meldebehörden übermitteln täglich XMeld-Nachrichten an die Kirchen. Grundlage hierfür ist der Datensatz für das Meldewesen (DSMeld), herausgegeben von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.
In der COMRAMO AG werden die übermittelten Daten in die kirchlichen Strukturen umgesetzt, um dann den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen oder auch den Landeskirchen zur Verfügung gestellt zu werden.
Der Datenaustausch zwischen den Landeskirchen erfolgt über XKirche (z. B. Umgemeindungen).
Die COMRAMO AG setzt hierfür das Meldewesenprogramm MEWIS NT ein. Dieses Onlinesystem entspricht den hohen Datenschutzanforderungen, die an einen Service zur Verwaltung von Personendaten gestellt werden müssen und bietet seinen Benutzern eine bedienerfreundliche Oberfläche.
Verwaltung online
In MEWIS NT sind zwei Prinzipien umgesetzt worden:
1. Eine Datenbank für alle Informationen, die zu jeder Zeit aktuell ist.
Ganz gleich, ob es Datenlieferungen der Kommune sind, ob die Landeskirche oder der Kirchenkreis Strukturdaten verändert oder der Pfarrer seine Amtshandlungen pflegt, die Datenbank ist sofort für alle Berechtigten aktuell einsetzbar. Vor-Ort-Software und damit verbundene Pflegeaufwendungen entfallen.
2. Über Internet/Intranet optimierter Zugang zu jeder Zeit von jedem Ort.
Die Internet-Technologie hat sich zur Informationsauswahl und -beschaffung bewährt, und genau die ist der fundamentale Anspruch an das kirchliche Meldewesen. Die Handhabung eines Browsers ist inzwischen allgemein gebräuchlich, und der Zugang zu MEWIS NT ist für beliebige User äußerst preisgünstig.
Leistungsinhalte
- Kommunale Sichten (Anzeige der Einwohnermeldedaten/Historie der XMeld-Nachrichten)
- Kirchliche Sicht (Zuordnung von Meldedaten nach kirchlichen Kriterien)
- Parallelstruktur (reversible Korrektur der kommunal gelieferten Daten)
- Regionalteil (Festlegung von staatlich-kirchlichen Zuordnungen)
- Kirchenvorstands-/Presbyteriums-/Gemeindekirchenratswahl
- Kirchenbuch (gemäß Kirchenbuchordnung der Landeskirchen)
- Erstellung EKD-Statistik Tabelle II
- Kirchgeld
- Statistiken, PDF-Listen und CSV-Exporte
- Flexible Personensuche
- Organisation von Aktivitäten
- Besuchs- und Verteilerbezirken
- Verwaltung von Amtshandlungen/Kirchlicher Lebenslauf
- KMeld: XMeld-Nachricht 1610 (kirchenmitgliedschaftsbegründend) an Meldebehörde
Kirchenbuchführung online
Bei der Kirchenbuchführung über das Modul „Kirchenbuch“ in MEWIS NT wird das früher handschriftlich (oder über ein Vorgängerprogramm) geführte Kirchenbuch auf elektronischem Wege erstellt, gepflegt und auch ausgewertet. Der Aufbau entspricht der gültigen Kirchenbuchordnung.
Es können die Daten der Personen (wenn vorhanden) aus dem Meldewesenbereich in das entsprechende Erfassungsformular des Kirchenbuches über eine Suchfunktion übernommen werden. Anschließend werden dann nur noch die Angaben zur Amtshandlung manuell eingetragen. Nach dem Speichern werden die Angaben der Amtshandlung auf die Karteikarte der Personen im Meldewesenbereich automatisch übertragen. Dadurch wird auch hier eine größtmögliche Aktualität erreicht. Selbstverständlich können aber auch sämtliche Angaben zur Person entsprechend erfasst werden.
Das Kirchenbuch unterteilt sich in die Register:
- Taufbuch
- Konfirmationsbuch
- Traubuch
- Bestattungsbuch
- Aufnahmebuch
- Verzeichnis der Austritte
Kirchenbuchführung online
Das Endergebnis ist nach wie vor das ausgedruckte und gebundene Kirchenbuch. Sind genügend Seiten vorhanden, so werden diese gebunden. Sämtliche benötigten Druckausgaben können direkt über das Modul Kirchenbuch erzeugt werden:
- Probedruck der Kirchenbuchseiten (vor einem Abschließen)
- Endgültiger Druck der Kirchenbuchseiten (nach einem Abschließen)
Abschließen
Es bedeutet, dass jetzt an der erfassten Amtshandlung keine Änderungen mehr möglich sind. Das gewährleistet den Urkundencharakter.
- Anschreiben / Meldung an die Wohnsitzkirchengemeinde (Anschriften der Kirchengemeinden können aus dem Regionalteil übernommen werden)
- Auszug aus dem Kirchenbuch
- Alphabetisches Register
Auch die Angaben zur EKD-Statistik-Tabelle II, die den Bereich der Amtshandlungen betreffen, können aus den Kirchenbuchregistern „per Knopfdruck“ ermittelt und eingetragen werden.
Das Modul Kirchenbuch in MEWIS NT ist übersichtlich strukturiert und einfach zu bedienen. Durch die zentrale Datenhaltung wird eine maximale Datensicherheit errreicht.
Modul Kirchgeld
Das Kirchgeldmodul ermöglicht der Kirchenverwaltung, kirchgeldpflichtige Mitglieder nach selbstangelegten Vorgaben zu suchen und separat abzuspeichern, losgelöst vom Meldewesen in einem eigenen Programmmodul.
Es dient der Verwaltung der kirchgeldpflichtigen Personen und der Übergabe von eingegangenen Beiträgen an andere Verfahren (Buchhaltung z. B. KFM).
Außer dem Kirchgeld kann mit dem Programmmodul selbstverständlich auch der freiwillige Kirchenbeitrag (Spende) erhoben und verwaltet werden.
Der Export/Import von CSV-Dateien erleichtert hierbei die tägliche Arbeit, da sich die Dateien in Form von Serienbriefen weiter verarbeiten lassen. Auch der Kirchgeldbescheid lässt sich bequem aus dieser CSV-Datei erstellen. Durch den Import von MT940-Dateien aus dem Online-Banking, lassen sich einfach Einzahlungen in das Programm einpflegen. Bei der Datenübernahme wird eine neue Steuernummer generiert. Diese Steuernummer ist fortlaufend und abhängig von der Pfarrbezirksnummer (KRO-Nummer) und bleibt fest (über Jahr gleichbleibend) mit der Person verankert, sofern kein Auszug aus dem KRO erfolgt.
Vorgesehene personenbezogene Auswertungen
- Sollliste (nach der endgültigen Sollstellung sind keine Änderungen mehr möglich, die vorläufige Sollliste enthält keine Steuernummern)
- Solländerungsliste
- Soll-Ist-Liste
- Einzahlungsprotokoll
- Liste der Personen mit Bankeinzug
- Tagesabschlussliste
- Zuwendungsbescheinigungen
- Etiketten
- CSV-Dateien (zur Weiterverarbeitung für z.B. Serienbriefe zum Aufruf zum freiwilligen Kirchenbeitrag und Kirchgeldbescheid)
Inhalt und Zweck der Anwendung
- Hebung von Kirchgeld und freiwilligem Kirchenbeitrag
- Verwaltung der veranlagten Personen
- Ausgabe von Serienanschreiben
- Erstellung von personenbezogenen Ausgaben (Solllisten, Etiketten etc.)
- Erstellung des Bescheides für die Ortskirchensteuer oder des freiwilligen Kirchgeldes